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Klassen

AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Ab 16 Jahren)
A1
Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung (Ab 16 Jahren)
A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt (Ab 18 Jahren)
A
Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge (Ab 24 Jahren)
B196
Autoführerschein und 125 cm³ Motorräder kombiniert erlernen
B
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
BF17
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre
Schlüsselzahl B96
Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen
BE
Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg
B197
Führerschein mit Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe und manueller Gangschaltung

Themen diese Woche

10.04.23-15.04.23

Montag
ZUSATZSTOFF 1 - KLASSE B
Dienstag
ZUSATZSTOFF 2 - KLASSE B
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
10.04.23-15.04.23
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