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Führerscheinklasse AM / B196 / A1 / A2 / A

KLASSE Mofa

Das Mofa ist ein motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten

  • Mindestalter 15 Jahren
  • Praktische Prüfung ist nicht nötig
  • Versicherungskennzeichen ist Pflicht

KLASSE AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, BbH 45 km/h, Hubraum 50 ccm oder dreirädrige Kleinkrafträder oder leichte vierrädrige KFZ.

  • Mindestalter 15 Jahre.

Schlüsselzahl B196

Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt.

Mindestvoraussetzungen sind: 25 Jahre alt und 5 Jahre Führerscheinbesitz Klasse B.

KLASSE A1

Krafträder mit Hubraum von max. 125 ccm, Leistung von max. 11 kw, max. 0,1 kw/kg oder dreirädrige KFZ mit mehr als 50 ccm / BbH über 45 km/h, Leistung max. 15 kw.

  • Einschluss Klasse AM
  • Mindestalter 16 Jahre

KLASSE A2

Krafträder mit max. 35 kw, Verhältnis max. 0,2 kw/kg, nicht von einem Krad mit mehr als 70 kw ursprünglicher Leistung Bei einem zweijährigem Vorbesitz Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

  • Einschluss Klassen AM, A1
  • Mindestalter 18 Jahre

KLASSE A

Krafträder mit Hubraum über 50 ccm, BbH mehr als 45 km/h oder dreirädrige KFZ mit mehr als 15 kw.

Bei einem zweijährigem Vorbesitz Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

  • Einschluss der Klassen AM, A1, A2
  • Mindestalter 24
  • Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von A2
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