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Führerschein B / BE / B196 / B197

  • Die Ausbildung darf schon mit 16 1/2 Jahren begonnen werden!
  • Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Mit der Klasse B darfst du mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse – Wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist
    als 3,5 t

Pflicht Theorieunterricht

  • Grundunterricht:
    12 Doppelstunden (bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden)
  • Klassenspezifischer Stoff:
    2 Doppelstunden

Abgehandelt werden die Themen nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO). Die darin enthaltenden Themen findest du in der Lektionsübersicht.

Vorgeschriebene Fahrstunden

  • 12 Sonderfahrten
    à 45 Minuten
  • Eingeschlossene Klassen:
    L, M, S

Klasse BE

Seit dem 1.1.1999 benötigst du einen speziellen Anhängerführerschein, wenn du hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen möchtest:

  • Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg

Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) gezogen werden.

Theoretischer Mindestunterricht

Mindestunterricht und Theorieprüfung entfällt.

Vorgeschriebene Fahrstunden

  • 5 Sonderfahrten
    à 45 Minuten
  • Eingeschlossene Klassen:
    L, M, S

Themen diese Woche

05.06.23-10.06.23

Montag
ZUSATZSTOFF 1 - KLASSE B
Dienstag
ZUSATZSTOFF 2 - KLASSE B
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
05.06.23-10.06.23
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